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Allgmeine Geschäfts Bedingungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1. Beat Brun, Blütenstrasse 16 , 8057 Zürich, (im Folgenden: Beat MPS oder Auftragnehmer) erbringt unter dem Namen „Beat MPS“ Leistungen und Veranstaltungsangebote (Ausbildungslehrgänge, Workshops, Seminare oder Kurse). Diese erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen für Trainings. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainings sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit BEAT MPS, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainings gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (im Folgenden: Auftraggeber, Kunde oder Teilnehmer) sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainings unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Gegenstand und Umfang der Leistungen

2.1 Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und BEAT MPS ist die Konzeption und Durchführung eines Trainings in Form von Einzeltrainings, Gruppentrainings, Workshops und Informationsveranstaltungen.
2.2 Die Gestaltung der Einheiten erfolgt auf der Annahme, dass gesunde Personen an den Trainings und Veranstaltungen teilnehmen. Falls bei der Anmeldung eine Gesundheitsfragebbogen auszufüllen ist, sind die Teilnehmer verpflichtet diesen korrekt und wahrheitsgetreu auszufüllen.
2.3. BEAT MPS ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Voraussetzung für die Zulassung zu Veranstaltungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich gesund und fit ist, keine Krankheiten verbirgt und für alle Praxiseinheiten selbst verantwortlich ist.

3.2. Anmeldungen zu Veranstaltungen erfolgen mittels Anmeldeformular über die Website oder per (was?). Anmeldungen von bedürfen in jedem Fall einer Anmeldebestätigung durch BEAT MPS.

3.3 BEAT MPS ist berechtigt Anmeldungen für eine Veranstaltung ohne Angabe von Gründen, auch noch nach einer übergebenen Anmeldebestätigung, abzulehnen.
3.4 Bei Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen für die Annahme maßgeblich.

4. Vertragsrücktritt bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

4.1 Bei Vertragsabschlüssen insbesondere telefonisch, per Telefax oder Mail, kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übermittlung der Anmeldung. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.
4.2 Bei Ausbildungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

5. Stornierung durch den Kunden / Teilnehmer (Vertragsrücktritt)
5.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden Bedingungen zu stornieren. Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
5.2 Erfolgt eine Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, beträgt die Stornogebühr 20 % der Veranstaltungskosten. Bei Abmeldungen ab dem 9. Kalendertag vor der Veranstaltung werden 50% der Veranstaltungskosten verrechnet. Bei Stornierungen am Tag vor der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Betrag (100 %) fällig.
5.3 Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des Teilnehmers ist der Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Stornierung bei BEAT MPS maßgeblich. Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Teilnehmer ist auch bei Nichtteilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.

6. Veranstaltungsänderungen und -absagen
6.1 BEAT MPS behält sich Änderungen von Veranstaltungstagen, Zeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern, sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen oder zusammenlegungen aufgrund organisatorischer oder kaufmännischer Erfordernisse vor. Der Teilnehmer wird davon rechtzeitig und in geeigneter Weise orientiert. Der Teilnehmer hat demnach keinen Anspruch auf Durchführung der gebuchten Veranstaltung, da gleichwertiger Ersatz angeboten wird.
6.2 Ein durch den Teilnehmer allenfalls bereits geleistetes Entgelt ist im Umfang des Entfalls einer Veranstaltung zurückzuerstatten. Ein Ersatz darüber hinaus gehender Nachteile, die dem Teilnehmer aus solchen Veranstaltungsänderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger Vermögens- und Folgeschäden kann nicht – auch nicht im Wege des Schadenersatzes – geltend gemacht werden.

7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1 Die Urheberrechte an den von BEAT MPS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen oder zur Verfügung gestellten Werke (insbesondere Zeichnungen, Modelle, Designs, Bilder, Filme, Vorgehensweisen, Texte) verbleiben bei BEAT MPS. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers –insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes –gegenüber Dritten.
7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt BEAT MPS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Eine Haftung für Verletzungen des Teilnehmers oder für Schäden an Sachen des Teilnehmers während der Ausbildung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Auftraggebers.
8.2 BEAT MPS schließt eine Haftung für vom Teilnehmer an Dritten oder anderen Teilnehmern verursachten Schäden aus.

9. Datenschutz
9.1 Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Weiterbildung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang Trainings und Veranstaltungen von BEAT MPS ein verstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Zustimmung zur Weiterverwendung der Daten gilt bis zum jederzeitigen Widerruf.
9.2 Mit Einverständnis des Teilnehmers nutzt BEAT MPS die Mailadresse zum Versand von Newsletter-Nachrichten. Der Teilnehmer kann die Zusendung unseres Newsletters auch nach der Anmeldung jederzeit abbestellen.

10. Entgelt
10.1 Die Zahlung muss zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Teilnehmer ist Voraussetzung für die Leistungserbringung.
10.2 Preise auf der Website sowie ähnlicher Publikationen unter dem Namen „BEAT MPS“ verstehen sich grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer.

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 BEAT MPS ist berechtigt, dem Teilnehmer Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch BEAT MPS ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Veranstaltung.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2
Es ist ausschließlich schweizerisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Zürich

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