1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1. Beat Brun, Blütenstrasse 16 , 8057 Zürich, (im Folgenden: Beat MPS
oder Auftragnehmer) erbringt unter dem Namen „Beat MPS“ Leistungen und
Veranstaltungsangebote (Ausbildungslehrgänge, Workshops, Seminare oder
Kurse). Diese erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Geschäftsbedingungen für Trainings. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Trainings sind verbindlich für den gesamten
gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit BEAT MPS, auch wenn
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainings gelten auch für
alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei
Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
(im Folgenden: Auftraggeber, Kunde oder Teilnehmer) sind ungültig, es
sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Trainings unwirksam sein und/oder werden
sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und
der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und
wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Gegenstand und Umfang der Leistungen
2.1 Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und BEAT
MPS ist die Konzeption und Durchführung eines Trainings in Form von
Einzeltrainings, Gruppentrainings, Workshops und
Informationsveranstaltungen.
2.2 Die Gestaltung der Einheiten erfolgt auf der Annahme, dass gesunde
Personen an den Trainings und Veranstaltungen teilnehmen. Falls bei der
Anmeldung eine Gesundheitsfragebbogen auszufüllen ist, sind die
Teilnehmer verpflichtet diesen korrekt und wahrheitsgetreu auszufüllen.
2.3. BEAT MPS ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder
teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten
erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht
kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem
Auftraggeber.
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Voraussetzung für die Zulassung zu Veranstaltungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich gesund und fit ist, keine Krankheiten verbirgt und für alle Praxiseinheiten selbst verantwortlich ist.
3.2. Anmeldungen zu Veranstaltungen erfolgen mittels Anmeldeformular über die Website oder per (was?). Anmeldungen von bedürfen in jedem Fall einer Anmeldebestätigung durch BEAT MPS.
3.3 BEAT MPS ist berechtigt Anmeldungen für eine Veranstaltung ohne
Angabe von Gründen, auch noch nach einer übergebenen Anmeldebestätigung,
abzulehnen.
3.4 Bei Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen für die Annahme maßgeblich.
4. Vertragsrücktritt bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
4.1 Bei Vertragsabschlüssen insbesondere telefonisch, per Telefax
oder Mail, kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen
zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist
beginnt mit dem Tag der Übermittlung der Anmeldung. Es genügt, die
Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.
4.2 Bei Ausbildungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb
von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt
nicht möglich.
5. Stornierung durch den Kunden / Teilnehmer (Vertragsrücktritt)
5.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden
Bedingungen zu stornieren. Stornierungen können nur schriftlich
entgegengenommen werden.
5.2 Erfolgt eine Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Beginn der
Veranstaltung, beträgt die Stornogebühr 20 % der Veranstaltungskosten.
Bei Abmeldungen ab dem 9. Kalendertag vor der Veranstaltung werden 50%
der Veranstaltungskosten verrechnet. Bei Stornierungen am Tag vor der
Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Betrag (100 %) fällig.
5.3 Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des Teilnehmers ist der
Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Stornierung bei BEAT MPS
maßgeblich. Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Teilnehmer
ist auch bei Nichtteilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung in
jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.
6. Veranstaltungsänderungen und -absagen
6.1 BEAT MPS behält sich Änderungen von Veranstaltungstagen, Zeiten,
Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern, sowie eventuelle
Veranstaltungsabsagen oder zusammenlegungen aufgrund organisatorischer
oder kaufmännischer Erfordernisse vor. Der Teilnehmer wird davon
rechtzeitig und in geeigneter Weise orientiert. Der Teilnehmer hat
demnach keinen Anspruch auf Durchführung der gebuchten Veranstaltung, da
gleichwertiger Ersatz angeboten wird.
6.2 Ein durch den Teilnehmer allenfalls bereits geleistetes Entgelt ist
im Umfang des Entfalls einer Veranstaltung zurückzuerstatten. Ein Ersatz
darüber hinaus gehender Nachteile, die dem Teilnehmer aus solchen
Veranstaltungsänderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger
Vermögens- und Folgeschäden kann nicht – auch nicht im Wege des
Schadenersatzes – geltend gemacht werden.
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1 Die Urheberrechte an den von BEAT MPS und seinen Mitarbeitern und
beauftragten Dritten geschaffenen oder zur Verfügung gestellten Werke
(insbesondere Zeichnungen, Modelle, Designs, Bilder, Filme,
Vorgehensweisen, Texte) verbleiben bei BEAT MPS. Sie dürfen vom
Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der
Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung
des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte
Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers
–insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes –gegenüber Dritten.
7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt
BEAT MPS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses
und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf
Unterlassung und/oder Schadenersatz.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Eine Haftung für Verletzungen des Teilnehmers oder für Schäden an
Sachen des Teilnehmers während der Ausbildung wird ausgeschlossen. Die
Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr. Eine
Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem
Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Auftraggebers.
8.2 BEAT MPS schließt eine Haftung für vom Teilnehmer an Dritten oder anderen Teilnehmern verursachten Schäden aus.
9. Datenschutz
9.1 Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und
Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Weiterbildung
sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang Trainings
und Veranstaltungen von BEAT MPS ein verstanden. Die Daten werden nicht
an Dritte weitergegeben. Die Zustimmung zur Weiterverwendung der Daten
gilt bis zum jederzeitigen Widerruf.
9.2 Mit Einverständnis des Teilnehmers nutzt BEAT MPS die Mailadresse
zum Versand von Newsletter-Nachrichten. Der Teilnehmer kann die
Zusendung unseres Newsletters auch nach der Anmeldung jederzeit
abbestellen.
10. Entgelt
10.1 Die Zahlung muss zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Teilnehmer
ist Voraussetzung für die Leistungserbringung.
10.2 Preise auf der Website sowie ähnlicher Publikationen unter dem
Namen „BEAT MPS“ verstehen sich grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 BEAT MPS ist berechtigt, dem Teilnehmer Rechnungen auch in
elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit
der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch BEAT MPS
ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Veranstaltung.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen
von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als
wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner
wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag
gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich,
allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2
Es ist ausschließlich schweizerisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Zürich